Rechtsprechung
BGH, 05.11.1985 - 5 StR 581/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafrechtliche Wirkungen eines ausschließlich im Ausland vorgenommenen Verkehrs mit Betäubungsmitteln - Sinn und Zweck der Vorschriften des Betäubungsmittelrechts - Unerlaubter Heroinerwerb - Deutscher Straftäter - Auslandstat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erwerb von Heroin im Ausland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1444
- MDR 1986, 160
- NStZ 1986, 320
- NStZ 1986, 323
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.10.1976 - 3 StR 298/76
Verurteilung wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in …
Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 5 StR 581/85
Der Bundesgerichtshof ist bisher stets davon ausgegangen, daß der Verkehr mit Betäubungsmitteln auch dann den Tatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (früher: § 11 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1972) erfüllt, wenn er ausschließlich im Ausland stattgefunden hat (vgl. BGHSt 27, 30; BGH Beschluß vom 10. Juni 1983 - 2 StR 98/83 = NStZ 1983, 511;Beschluß vom 15. Mai 1984 - 5 StR 257/84 - für unerlaubtes Handeltreiben;Urteil vom 20. April 1977 - 2 StR 120/77 - für unerlaubten Erwerb).Entgegen der Auffassung der Revision war im Fall der Entscheidung BGHSt 27, 30 der niederländische Täter ersichtlich kein Teilnehmer an den späteren Taten seiner deutschen Abnehmer des Rauschgiftes.
- BGH, 10.06.1983 - 2 StR 98/83
Ausland - Rauschgift - Zeitpunkt der Sicherstellung - Deutsche Grenze - …
Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 5 StR 581/85
Der Bundesgerichtshof ist bisher stets davon ausgegangen, daß der Verkehr mit Betäubungsmitteln auch dann den Tatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (früher: § 11 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1972) erfüllt, wenn er ausschließlich im Ausland stattgefunden hat (vgl. BGHSt 27, 30; BGH Beschluß vom 10. Juni 1983 - 2 StR 98/83 = NStZ 1983, 511;Beschluß vom 15. Mai 1984 - 5 StR 257/84 - für unerlaubtes Handeltreiben;Urteil vom 20. April 1977 - 2 StR 120/77 - für unerlaubten Erwerb). - BGH, 20.04.1977 - 2 StR 120/77
Erwerbstatbestand und Besitztatbestand bei Betäubungsmittelstraftaten - Abgabe …
Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 5 StR 581/85
Der Bundesgerichtshof ist bisher stets davon ausgegangen, daß der Verkehr mit Betäubungsmitteln auch dann den Tatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (früher: § 11 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1972) erfüllt, wenn er ausschließlich im Ausland stattgefunden hat (vgl. BGHSt 27, 30; BGH Beschluß vom 10. Juni 1983 - 2 StR 98/83 = NStZ 1983, 511;Beschluß vom 15. Mai 1984 - 5 StR 257/84 - für unerlaubtes Handeltreiben;Urteil vom 20. April 1977 - 2 StR 120/77 - für unerlaubten Erwerb). - BGH, 15.05.1984 - 5 StR 257/84
Betäubungsmittelstrafrecht: Mitwirken am Erwerb als unerlaubtes Handeltreiben
Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 5 StR 581/85
Der Bundesgerichtshof ist bisher stets davon ausgegangen, daß der Verkehr mit Betäubungsmitteln auch dann den Tatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (früher: § 11 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1972) erfüllt, wenn er ausschließlich im Ausland stattgefunden hat (vgl. BGHSt 27, 30; BGH Beschluß vom 10. Juni 1983 - 2 StR 98/83 = NStZ 1983, 511;Beschluß vom 15. Mai 1984 - 5 StR 257/84 - für unerlaubtes Handeltreiben;Urteil vom 20. April 1977 - 2 StR 120/77 - für unerlaubten Erwerb).