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   BGH, 05.11.1985 - 5 StR 581/85   

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https://dejure.org/1985,1880
BGH, 05.11.1985 - 5 StR 581/85 (https://dejure.org/1985,1880)
BGH, Entscheidung vom 05.11.1985 - 5 StR 581/85 (https://dejure.org/1985,1880)
BGH, Entscheidung vom 05. November 1985 - 5 StR 581/85 (https://dejure.org/1985,1880)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliche Wirkungen eines ausschließlich im Ausland vorgenommenen Verkehrs mit Betäubungsmitteln - Sinn und Zweck der Vorschriften des Betäubungsmittelrechts - Unerlaubter Heroinerwerb - Deutscher Straftäter - Auslandstat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb von Heroin im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1444
  • MDR 1986, 160
  • NStZ 1986, 320
  • NStZ 1986, 323
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 298/76

    Verurteilung wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 5 StR 581/85
    Der Bundesgerichtshof ist bisher stets davon ausgegangen, daß der Verkehr mit Betäubungsmitteln auch dann den Tatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (früher: § 11 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1972) erfüllt, wenn er ausschließlich im Ausland stattgefunden hat (vgl. BGHSt 27, 30; BGH Beschluß vom 10. Juni 1983 - 2 StR 98/83 = NStZ 1983, 511;Beschluß vom 15. Mai 1984 - 5 StR 257/84 - für unerlaubtes Handeltreiben;Urteil vom 20. April 1977 - 2 StR 120/77 - für unerlaubten Erwerb).

    Entgegen der Auffassung der Revision war im Fall der Entscheidung BGHSt 27, 30 der niederländische Täter ersichtlich kein Teilnehmer an den späteren Taten seiner deutschen Abnehmer des Rauschgiftes.

  • BGH, 10.06.1983 - 2 StR 98/83

    Ausland - Rauschgift - Zeitpunkt der Sicherstellung - Deutsche Grenze -

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 5 StR 581/85
    Der Bundesgerichtshof ist bisher stets davon ausgegangen, daß der Verkehr mit Betäubungsmitteln auch dann den Tatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (früher: § 11 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1972) erfüllt, wenn er ausschließlich im Ausland stattgefunden hat (vgl. BGHSt 27, 30; BGH Beschluß vom 10. Juni 1983 - 2 StR 98/83 = NStZ 1983, 511;Beschluß vom 15. Mai 1984 - 5 StR 257/84 - für unerlaubtes Handeltreiben;Urteil vom 20. April 1977 - 2 StR 120/77 - für unerlaubten Erwerb).
  • BGH, 20.04.1977 - 2 StR 120/77

    Erwerbstatbestand und Besitztatbestand bei Betäubungsmittelstraftaten - Abgabe

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 5 StR 581/85
    Der Bundesgerichtshof ist bisher stets davon ausgegangen, daß der Verkehr mit Betäubungsmitteln auch dann den Tatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (früher: § 11 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1972) erfüllt, wenn er ausschließlich im Ausland stattgefunden hat (vgl. BGHSt 27, 30; BGH Beschluß vom 10. Juni 1983 - 2 StR 98/83 = NStZ 1983, 511;Beschluß vom 15. Mai 1984 - 5 StR 257/84 - für unerlaubtes Handeltreiben;Urteil vom 20. April 1977 - 2 StR 120/77 - für unerlaubten Erwerb).
  • BGH, 15.05.1984 - 5 StR 257/84

    Betäubungsmittelstrafrecht: Mitwirken am Erwerb als unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 05.11.1985 - 5 StR 581/85
    Der Bundesgerichtshof ist bisher stets davon ausgegangen, daß der Verkehr mit Betäubungsmitteln auch dann den Tatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG (früher: § 11 Abs. 1 Nr. 1 BtMG 1972) erfüllt, wenn er ausschließlich im Ausland stattgefunden hat (vgl. BGHSt 27, 30; BGH Beschluß vom 10. Juni 1983 - 2 StR 98/83 = NStZ 1983, 511;Beschluß vom 15. Mai 1984 - 5 StR 257/84 - für unerlaubtes Handeltreiben;Urteil vom 20. April 1977 - 2 StR 120/77 - für unerlaubten Erwerb).
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